Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Falle von Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es keine Pauschaltarife, die Höhe der Beiträge wird individuell berechnet. Ausschlaggebend bei dieser Berechnung sind einerseits persönliche Daten wie das Alter, der Beruf, das Geschlecht und der Gesundheitszustand des zu Versichernden und andererseits die Ausprägung der zu erwartenden Leistungen im Versicherungsfall sowie die vertraglichen Rahmenbedingungen. Zu letzterem gehören die Laufzeit, die Leistungsdauer sowie die Höhe der vereinbarten Rente, wenn es zur Berufsunfähigkeit kommen sollte.

 

Im Allgemeinen lohnt es sich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits in jungen Jahren abzuschließen, da zu diesem Zeitpunkt die Beiträge geringer ausfallen. Zudem zählen junge Arbeitnehmer und Selbstständige auch zu der Gruppe von Personen, die am nötigsten einen Berufsunfähigkeitsschutz benötigen. Denn alle Personen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden, steht gesetzlich nur dann eine Invalidenrente zu, wenn sie erwerbsunfähig werden. Der Schutz vor Berufsunfähigkeit allerdings besteht nur noch für Personen, die vor dem benannten Datum geboren wurden – und selbst für diese nur in der geringen Form der Erwerbsminderungsrente.

Der individuelle Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung wird zusätzlich auch über das jeweilige Überschusssystem des Versicherungsunternehmens beeinflusst. Wählt die Versicherung hierbei die Form der Beitragsverrechnung, reduzieren sich durch die Überschüsse auch die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dieses ist bei Bonussystemen und verzinslichen Ansammlungen, die sich als Alternativen anbieten, nicht der Fall.

In jedem Fall empfiehlt es sich, ein individuelles Angebot von den Versicherern einzuholen. Dieses funktioniert auf dreierlei Wegen: persönlich, in Schriftform oder online. Persönlich beim jeweiligen Versicherungsunternehmen vorbei zu schauen und ein individuelles Angebot einzuholen, ist in der Regel kein Problem, solange die gewählte Versicherung eine Niederlassung in der Nähe aufweisen kann. Zudem können häufig auch Beratungsgespräche in der eigenen Wohnung verabredet werden.
Wenn man hingegen die schriftliche Variante vorzieht, wird man aller Wahrscheinlichkeit nach zunächst von dem Versicherungsunternehmen ein Formular zugeschickt bekommen, das ausgefüllt werden muss, damit ein Angebot erstellt werden kann. Den Auftrag zur Angebotserstellung kann man allerdings immer häufiger auch online stellen. In einzelnen Fällen können solche Onlineanfragen auch durch einen Bonus quittiert werden, wenn es zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich zum Vertragsabschluss kommt. Angebotserstellungen sind dabei in der Regel unverbindlich und dienen dazu, Sie zu informieren und über die gegebenen Konditionen aufzuklären.