Berechnung der Versorgungslücke

Die Höhe der Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist von vielen Faktoren abhängig, so z. B. vom Alter, vom Gesundheitszustand des Versicherten, vom Geschlecht, vom Beruf, von der Leistungsdauer und von der Versicherungsdauer. Je höher das Alter des Versicherungsnehmers beispielsweise ist, in dem er eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, desto höher werden seine Beiträge sein. Hohe Beiträge wird darüber hinaus auch derjenige zahlen müssen, deren Gesundheit – z. B. durch Bluthochdruck oder psychische Leiden wie Depressionen – beeinträchtigt ist. Einen leichten Vorteil bei den Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung haben Männer; denn diese werden in der Regel weniger oft berufsunfähig als Frauen. Aus diesem Grund fallen auch ihre Beitragssätze im Durchschnitt geringer aus. Vorteile haben auch diejenigen, die einen Beruf ausüben, der körperlich weniger anstrengend ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie infolge einer schweren körperlichen Erkrankung, die durch ihre Arbeit entstanden ist, aus dem Erwerbsleben ausscheiden, ist geringer gegenüber Menschen, die beruflich körperliche Schwerstarbeit leisten.

Ein entscheidender Faktor ist daneben aber auch die Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente. Ihrer Höhe wird von der Berechnung der Versorgungslücke bestimmt. Ausgangspunkt für diese Berechnung ist das gegenwärtige Nettoeinkommen des Versicherungsnehmers. Ziel bei der Berechnung ist es, dass der Versicherungsnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit seinen Lebensstandard – so gut es geht – wahren kann. Vom Nettoeinkommen zieht man deshalb Einnahmen ab, die, abgesehen vom beruflichen Einkommen, entstehen. Hierzu zählen verwertbares Vermögen, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, betriebliche Berufsunfähigkeitsrente, gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder die Einkünfte des Ehepartners. Prinzipiell müsste man auch die Inflationsrate oder auch steuerliche Veränderungen in die Berechnung einbeziehen, diese sind jedoch schwer kalkulierbar und werden deshalb bei der Berechnung der Versorgungslücke in der Regel nicht berücksichtigt. Allerdings gibt es Berufsunfähigkeitsversicherungen, bei denen die Inflationsrate berücksichtigt wird, diese haben meist eine Dynamik von 2 bis 3Prozent. Die Differenz, die nach dieser Berechnung entsteht, zeigt an, wie groß die Versorgungslücke ist. Steht am Ende der Berechnung ein Minusbetrag, entsteht keine Versorgungslücke.

Ein Beispiel: Sie verfügen über ein Nettoeinkommen von rund 1500 €. Von diesem Nettoeinkommen ziehen sie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ab, die beispielsweise 600 Euro betragen könnte. Vielleicht haben Sie darüber hinaus auch weitere Einnahmen, zum Beispiel durch Zinsen auf Sparkonten, Fonds oder durch Mieteinnahmen. Diese – nehmen wir einmal an, es sind monatlich 130 € – ziehen sie ebenfalls vom Nettoeinkommen ab. Möglicherweise verfügt auch ihr Ehepartner über Geld, mit denen er sie unterstützen will und kann. Liegt dieser Betrag bei etwa 80 €, so ergibt sich nun eine Versorgungslücke von insgesamt 690 Euro.