Zusatzerklärung

Große Probleme bei der Berufsunfähigkeitsversicherung treten dann ein, wenn der Versicherungsnehmer angeblich seine Anzeigepflicht verletzt hat. Die Angaben über Vorerkrankungen bergen jedoch einen erheblichen Nachteil für den Versicherungsnehmer: Er ist in der Regel kein Fachmann auf dem Gebiet der Medizin. Deshalb kann er auch schwer einschätzen, ob kleinere Vorerkrankungen möglicherweise große Auswirkungen auf seine spätere Gesundheit haben werden, sodass er im Extremfall berufsunfähig wird. In diesem Manko haben die Versicherungsgesellschaften in der Vergangenheit auch ihren Vorteil gesehen, denn die Zahl der Versicherungen, die eine Anfechtung des Vertrages angestrengt haben, weil der Versicherungsnehmer ihrer Meinung nach keine wahrheitsgemäßen Angaben im Antragsformular gemacht hat, war sehr hoch. Das Problem wurde vom Gesetzgeber erkannt, die Rechte des Versicherungsnehmers gestärkt: Seit dem 1.1.2008 müssen Versicherungsnehmer nur schriftlich fixierte Fragen beantworten, die vor Vertragsabschluss im Antragsformular gestellt werden. Diese müssen auch objektiv sein, pauschale Fragen wie „Sind sie gesund?“ sind nicht erlaubt.

Eine weitere Möglichkeit der Absicherung bildet eine Zusatzerklärung. In einer solchen Zusatzerklärung kann der Versicherungsnehmer darlegen, dass er alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht hat, dass er nur ein medizinischer Laie ist und dass er alle Fragen so beantwortet hat, wie es sein Erinnerungsvermögen zulässt. Leider lehnen viele Versicherungsgesellschaften eine solche Zusatzerklärung ab. Dem Verbraucher sei jedoch empfohlen, eine Versicherungsgesellschaft zu wählen, die eine Zusatzerklärung akzeptiert. Rechtlich durchsetzen lässt sich einer Zusatzerklärung aber leider nicht.

Bei Versicherungsvermittlern sollte man generell kritisch sein. Diese werden für ihre Arbeit bis zum Vertragsabschluss bezahlt. Die Konsequenzen, die sich jedoch aus einem ungenügend beantworteten Antragsformular ergeben, spürt der Versicherungsnehmer in der Regel erst 10, 20 oder 30 Jahre nach Vertragsabschluss. Da ein falsch ausgefüllter Vertrag unter Umständen die eigene Existenz gefährden kann, sollte man sich – soweit es geht – selbst mit der Materie auseinandersetzen. Gerade im Hinblick auf die Vorerkrankungen ist die Hilfe, die ein Arzt bieten kann, bisweilen größer als die eines Versicherungsvermittlers.