Beitragsfreistellung

Für viele Menschen ist es nicht einfach, ihre zukünftige finanzielle Situation realistisch einzuschätzen. Dies kann daran liegen, dass ihnen der Überblick über Einnahmen und Ausgaben fehlt oder sie beispielsweise auch in einer Berufsbranche arbeiten, die starken konjunkturellen Schwankungen unterworfen ist. Außerdem ist heutzutage kaum jemand davor gefeit, plötzlich arbeitslos zu werden. Das muss nicht unbedingt an einem selbst liegen, nicht selten hängt es auch damit zusammen, dass das Unternehmen, in dem man arbeitet, eine schwere finanzielle Krise bewältigen muss oder gar in die Insolvenz geht.

Zum Problem werden finanzielle Notlagen insbesondere dann, wenn man sich aufgrund eines Vertrages zu monatlichen Zahlungen verpflichtet hat. Bleiben die Zahlungen aus, stellt dies in der Regel einen Vertragsbruch dar. Die Leistungspflicht der Versicherung entfällt dabei. Um dieses Problem zu umgehen, gibt es die sogenannte Beitragsfreistellung. Von dieser kann man Gebrauch machen, wenn man sich in einer finanziellen Notlage befindet.

Ist der Versicherte beitragsfrei gestellt, muss er, meist für einen festgelegten Zeitraum, keine weiteren Beiträge mehr bezahlen. Dafür werden aber auch die Leistungen der Versicherung reduziert. Möglich ist eine Beitragsfreistellung jedoch nur dann, wenn ein Mindest-Rückkaufswert existiert. Unter Rückkaufswert versteht man generell einen Betrag, den eine Versicherung auszahlt, wenn es zu einer vorzeitigen Kündigung kommt. Mitunter ist man jedoch auch während der Beitragsfreistellung in vollem Umfang gegen Berufsunfähigkeit versichert - dann nämlich, wenn festgestellt werden kann, dass die Berufsunfähigkeit schon vor der Beitragsfreistellung vorlag, auch wenn die Feststellung der Berufsunfähigkeit in den Zeitraum der Beitragsfreistellung fällt.
Für die Beitragsfreistellung muss man in der Regel einen schriftlichen Antrag stellen. Die Bedingungen, unter denen eine solche Beitragsfreistellung erfolgen kann, werden im Vertrag festgelegt. Häufig stehen diese Bedingungen in Zusammenhang mit einer sozialen Notlage. Hat man sich aus dieser sozialen Notlage befreit, kann die Beitragsfreistellung in der Regel auch wieder aufgehoben werden.

Prinzipiell kann man einer Berufsunfähigkeitsversicherung jeweils am Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Hierbei sollte man aber beachten, dass Kalender- und Versicherungsjahre häufig nicht identisch sind. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem Zeitpunkt der Antragstellung. Wurde jedoch eine monatliche Zahlung vertraglich festgelegt, so kann die Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb einer drei Monate umspannenden Frist gekündigt werden.