Beamte

Nicht als berufsunfähig sondern als dienstunfähig werden Beamte und Soldaten, die dauerhaft aufgrund einer Erkrankung nicht mehr ihren Dienst ausüben können, bezeichnet. Beamte unterliegen als Diener des Staates besonderen Bedingungen in puncto der Absicherung von Invalidität. Zwar verfügen Beamte dabei bei längerer Dienstzeit über Privilegien, die über die von gesetzlich Versicherten hinausreichen. Ihr Versicherungsschutz ist allerdings anders strukturiert, sodass eine Dienstunfähigkeitsversicherung sich auf diese besonderen Bedingungen anpassen muss.

So erhält ein Beamter oder ein Soldat auf Zeit in den ersten fünf Jahren seiner Tätigkeit, bzw. wenn er den Status eines Beamten auf Probe bzw. auf Widerruf hat, kein Ruhegehalt, wenn er dienstunfähig und aus dem Dienst entlassen wird. Allerdings steht ihm eine ersatzweise Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Hier ist dementsprechend ein Versicherungsschutz besonders wichtig. Beamte auf Lebenszeit hingegen werden im Falle der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und können staatliche Leistungen erwarten, deren Höhe sich nach der Anzahl der ruhegehaltfähigen Dienstjahre richtet. Die maximale Versorgung wird dabei nach 45 Jahren Diensttätigkeit erreicht und beträgt 75 Prozent des Verdienstes. Durch diese ansteigende staatliche Versorgungsreglung weisen Beamte andere Bedürfnisse bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Diese sollte dementsprechend am Anfang eine hohe Absicherung bieten, die dann in der Folgezeit schrittweise reduziert werden kann.

Die Definition, ab wann ein Beamter dienstunfähig ist, ist zumeist weiter gefasst als die Definition der Berufsunfähigkeit von Versicherungsunternehmen. Somit muss ein dienstunfähiger Beamter nicht unbedingt auch berufsunfähig sein. Ein Beamter kann dabei von staatlicher Seite bereits aufgrund seiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, wenn er innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten kann und auch keine Verbesserung hin zur wieder vollständig hergestellten Dienstfähigkeit innerhalb des nächsten halben Jahres zu erwarten ist. Bei Versicherungen hingegen wird man häufig erst als berufsunfähig eingestuft, wenn man mindestens sechs Monate seinem erlernten Beruf überhaupt nicht nachkommen und auch keinen angemessenen Ersatz aus gesund-heitlichen Gründen ausüben kann. Es könnte also theoretisch dazu kommen, dass ein Beamter aufgrund seiner Dienstunfähigkeit von seinem Dienstherren bereits in den Ruhestand geschickt wird, aber noch keine Leistungen aus seiner privaten Berufs-unfähigkeitsversicherung beziehen kann, da hierfür die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Um dieser Versorgungslücke vorzubeugen, sollten Beamte darauf achten, dass ihre private Versicherung eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält, die beinhaltet, dass der Beamte sofort Versicherungsleistungen beziehen kann, sobald er von staatlicher Seite in den Ruhestand geschickt wird.